Arbeitgeberverbände unterstützen Vorstoß der Landesregierung für Gelsenkirchen

Die Arbeitgeberverbände in Gelsenkirchen weisen darauf hin, dass das Arbeitsministerium in NRW unter der Überschrift “Sozialer Arbeitsmarkt” nach wie vor beabsichtigt, in Duisburg, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen Projekte mit durch vom Landtag zur Verfügung gestellten Geldern zu fördern. Das Arbeitsministerium fordert jedoch, die Anträge aus Gelsenkirchen zu modifizieren. Die Arbeitgeberverbände unterstützen diesen Vorschlag dahingehend, dass es in dem neuen zu bewilligenden Projekt wichtig ist, den Übergang der Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt stärker in den Fokus zu nehmen. Hierbei soll es das Ziel sein, die Beschäftigung der Langzeitarbeitslosen stärker bei den privatwirtschaftlichen Arbeitgebern zu fördern. „Wir unterstützen ausdrücklich dieses Vorgehen und haben dies bereits bei der damaligen Arbeitsmarktkonferenz in Gelsenkirchen zu diesem Projekt deutlich gemacht und gefordert. Denn nur die Investition in den ersten Arbeitsmarkt wird einen nachhaltigen Erfolg mit sich bringen“, machte der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe, Grütering, deutlich. Allen Beteiligten dürfte klar sein, dass der langfristige soziale Arbeitsmarkt kein Allheilmittel und die Nachhaltigkeit höchst fraglich sei, so Grütering: „Jahrzehntelang sind Millionen von Beträgen in den sozialen Arbeitsmarkt gepumpt worden, die Langzeitarbeitslosigkeit ist aber kontinuierlich gestiegen. Von daher unterstützen die Arbeitgeberverbände eine zielgerichtete Förderung von Langzeitarbeitslosen im ersten Arbeitsmarkt, wie es die neue Schwerpunktsetzung durch das Arbeitsministerium vorsieht. Es ist besser, Arbeitsplätze mit Teiltransferleistungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu gewinnen, als weiterhin Langzeitarbeitslosigkeit nach geförderten Maßnahmen im sozialen Arbeitsmarkt zu bezahlen.“ Die Arbeitgeberverbände glauben, dass es nach wie vor möglich ist, Arbeitsplätze mit einfachsten Tätigkeiten für Langzeitarbeitslose ohne berufliche Qualifikation zu etablieren, wenn diese mit Teiltransferleistungen begleitet werden. Dieser Personenkreis hätte ansonsten keine Chance in den ersten Arbeitsmarkt zu münden.
(Quelle: Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe, WAZ, ME-Newsletter)