Beschäftigung von Flüchtlingen — Worauf Arbeitgeber achten müssen

Wer Flücht­linge als Fach­kräfte oder Aus­zu­bil­dende beschäf­ti­gen will, sollte fol­gende Vor­schrif­ten rund um Auf­ent­halts­ti­tel, Arbeits­er­laub­nis und Vor­rang­prü­fun­gen ken­nen. Im Leit­fa­den „Poten­tiale nut­zen –geflüch­tete Men­schen beschäf­ti­gen“ der Agen­tur für Arbeit sind die gel­ten­den Rege­lun­gen leicht ver­ständ­lich dar­ge­stellt. Bei wei­te­ren Fra­gen wen­den Unter­neh­mer sich bitte direkt an den Arbeit­ge­ber­ser­vice der Agen­tur für Arbeit: 0800 4 5555 20 (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei.).

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