ME: Pilot-Tarifabschluss 2015 in Böblingen
Mit dem Tarifabschluss von Böblingen erhalten die Beschäftigten der Metall– und Elektro-Industrie mit 3,4 Prozent ab 01.04.2015 sowie einer Einmalzahlung von 150 Euro bei einer Gesamtlaufzeit von 15 Monaten ein deutliches Reallohnplus. „Damit sind wir beim Entgelt an die absolute Grenze des Möglichen gegangen“, erklärte Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger zum Tarifabschluss für die baden-württembergische Metall– und Elektro-Industrie.
Dies sei nur möglich gewesen, weil man im Gegenzug bei der Altersteilzeit und bei der Bildung die Kernanliegen durchgesetzt habe, betonte Dulger weiter: „Wir wollten die Altersteilzeit erhalten, sie für die Unternehmen vereinfachen und einen stärkeren Unterschied machen zwischen denjenigen, die nicht mehr können, und denen, die nicht mehr wollen. Diese Ziele hat der Pilotabschluss von Baden-Württemberg erreicht“.
Statt des von der IG Metall geforderten Modells der Bildungsteilzeit haben man faire und sinnvolle Regelungen gefunden, so Dulger: „Wie von uns vorgeschlagen, haben wir die bestehenden Regelungen zur Bildung angepasst. Dabei gibt es keinen Anspruch auf bezuschusste persönliche Weiterbildung, und erst recht keine erweiterte Mitbestimmung der Betriebsräte“. Als Vorlage soll nach Empfehlung des Gesamtmetall-Vorstandes grundsätzlich die in Nordrhein-Westfalen getroffene Vereinbarung dienen.
Die Eckpunkte des Tarifabschlusses 2015
1. Entgelt
· Erhöhung der Entgelte um 3,4 Prozent zum 01.04.2015
· Für die Monate Januar-März: Einmalzahlung von insgesamt
150,- Euro
· Kündbar zum 31.03.2016, Gesamtlaufzeit 15 Monate
Erläuterung:
Über die gesamte Laufzeit gerechnet steigen die Tarifentgelte im Durchschnitt um 3,3 Prozent. Im Kalenderjahr 2015 steigen die Tarifentgelte im Vergleich zum Vorjahr (und entsprechend die Kostenbelastung der Unternehmen) unter Einrechnung der Erhöhungen aus dem Tarifvertrag 2013 um 3,6 Prozent.
2. Altersteilzeit
· Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wird wieder in Kraft gesetzt. Er läuft bis zum 31.12.2021.
· Insgesamt bleibt der Anspruch auf maximal 4 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes begrenzt.
· Vorrang bei der Altersteilzeit haben dabei besonders Belastete (bis zu 3 Prozent statt bislang 2,5 Prozent). Auch nicht „besonders Belastete“ können in Altersteilzeit gehen, allerdings maximal 2 Prozent einer Belegschaft, statt bislang 2,5 Prozent. Besonders Belastete können 5 Jahre Altersteilzeit machen (frühestens mit 58 Jahren), übrige Beschäftigte maximal vier Jahre, frühestens ab 61 Jahren.
· Die Finanzierung der Altersteilzeit wird in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt, um so die Frage der Rückstellungen für die Unternehmen rechtssicher zu lösen.
· Die Altersteilzeit wird auf ein Bruttoaufstockungsmodell umgestellt, was die Berechnung für die Betriebe deutlich vereinfacht.
Erläuterung:
Es gibt weiterhin keinen Zwang, nicht ausgeschöpfte Mittel, etwa, weil in einem Unternehmen weniger als 4 Prozent Altersteilzeit in Anspruch nehmen, für andere Zwecke verwenden zu müssen.
3. Bildung
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituation in den Tarifregionen gilt die Regelung aus Nordrhein-Westfalen grundsätzlich als Vorlage für die zu treffenden regionalen Vereinbarungen.
· Der Tarifvertrag Qualifizierung wird überarbeitet und als Tarifvertrag Bildung wieder in Kraft gesetzt.
· Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates im Bereich der persönlichen beruflichen Weiterbildung werden gestärkt, ohne dass die Mitbestimmung über das gesetzliche Maß hinaus erweitert wird.
· Der Beschäftigte hat keinen individuell durchsetzbaren Anspruch auf persönliche Weiterbildung.
· Ein neues Modell wird vereinbart, um Beschäftigten während der Bildungsphase ein stetiges Einkommen zu schaffen. Das Modell ist vom Beschäftigten selber zu finanzieren, über von ihm eingezahlte Sonderzahlungen oder Arbeitszeitguthaben.
· Einzelheiten dieses Bildungskontos sind in einer Bildungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu regeln.
Erläuterung:
Damit gibt es keinen individuellen Anspruch, keinen Anspruch auf einen Zuschuss und keine erweiterte Mitbestimmung der Betriebsräte.